Kamiro
The World
- Mitglied seit
- 08.04.2003
- Beiträge
- 2.287
Hallo Leute!
Ich weiß ja nicht, ob sich einer mit solchen Themen auskennt, da ich allerdings das ganze auch schon in einem darauf spezialisierten Forum gepostet habe, schreibe ich es nur noch mal hier, um evtl eure Erfahrungen bzw Meinungen einzuholen. Vll kennt sich ja zufällig jemand damit aus ^^
Bislang habe ich leider eher erfolglos das Netz nach meinem Problem durchsucht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen...
Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Monats einen Mietvertrag unterzeichnet, laut dem der Mietbeginn am 1.11. sein soll.
Nun ist es so, dass in der Wohnung noch Renovierungsarbeiten von Vermieter durchgeführt werden (von denen ich dachte, dass diese schon längst fertig wären, da laut Inserat die Wohnung eigentlich schon ab dem 1.10. bezugsfertig sein sollte, aber das sei mal dahingestellt :nerv: ). Diese sollen allerdings erst kommende Woche (also am 28./29.10. rum) laut Vermieter abgeschlossen sein.
Um was ich mich aber noch kümmern muss, sind die Böden, und hier liegt das eigentliche Problem:
In der Wohnung liegen keine vernünftigen Böden aus, nur der (nicht mehr sehr frische und ansehnliche) Dielenboden.
Davon ausgehend, dass die Renovierungsarbeiten vom Vermieter wirklich erst zum oben genannten Zeitraum fertig werden, blieben mir nur ca. 3 Tage für die eigenen Arbeiten (also (Laminat-)Boden verlegen und noch ggf. streichen), wobei ich davon ausgehe, dass ich das nicht in den drei Tagen hinkriege.
Wie ist da nun die Lage, würde diese Wohnung als "nicht beziehbar" angesehen werden, so dass ich (rein theoretisch... ich will es mir nur ungern gleich zu Beginn mit denen verscherzen ) für die Zeit, die ich noch für die Renovierung benötige, die Miete kürzen dürfte?
Muss mir der Vermieter vor dem eigentlich Einzug, gerade bei so "umfangreichen" Arbeiten, genügend Vorlauf geben, um die Wohnung entsprechend herrichten zu können oder gilt auch schon die Zeit der Renovierung als vertragsgemäßer Gebrauch?
Vielen Dank schon mal für Antworten!
Ich weiß ja nicht, ob sich einer mit solchen Themen auskennt, da ich allerdings das ganze auch schon in einem darauf spezialisierten Forum gepostet habe, schreibe ich es nur noch mal hier, um evtl eure Erfahrungen bzw Meinungen einzuholen. Vll kennt sich ja zufällig jemand damit aus ^^
Bislang habe ich leider eher erfolglos das Netz nach meinem Problem durchsucht, bin aber zu keinem Ergebnis gekommen...
Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Monats einen Mietvertrag unterzeichnet, laut dem der Mietbeginn am 1.11. sein soll.
Nun ist es so, dass in der Wohnung noch Renovierungsarbeiten von Vermieter durchgeführt werden (von denen ich dachte, dass diese schon längst fertig wären, da laut Inserat die Wohnung eigentlich schon ab dem 1.10. bezugsfertig sein sollte, aber das sei mal dahingestellt :nerv: ). Diese sollen allerdings erst kommende Woche (also am 28./29.10. rum) laut Vermieter abgeschlossen sein.
Um was ich mich aber noch kümmern muss, sind die Böden, und hier liegt das eigentliche Problem:
In der Wohnung liegen keine vernünftigen Böden aus, nur der (nicht mehr sehr frische und ansehnliche) Dielenboden.
Davon ausgehend, dass die Renovierungsarbeiten vom Vermieter wirklich erst zum oben genannten Zeitraum fertig werden, blieben mir nur ca. 3 Tage für die eigenen Arbeiten (also (Laminat-)Boden verlegen und noch ggf. streichen), wobei ich davon ausgehe, dass ich das nicht in den drei Tagen hinkriege.
Wie ist da nun die Lage, würde diese Wohnung als "nicht beziehbar" angesehen werden, so dass ich (rein theoretisch... ich will es mir nur ungern gleich zu Beginn mit denen verscherzen ) für die Zeit, die ich noch für die Renovierung benötige, die Miete kürzen dürfte?
Muss mir der Vermieter vor dem eigentlich Einzug, gerade bei so "umfangreichen" Arbeiten, genügend Vorlauf geben, um die Wohnung entsprechend herrichten zu können oder gilt auch schon die Zeit der Renovierung als vertragsgemäßer Gebrauch?
Vielen Dank schon mal für Antworten!