Streng genommen: Nein.
Sicher hängt das im Einzelnen von der Verfassung des jeweiligen Landes ab, aber für unsere Regierung würde die obige Antwort gelten.
Paragraph 1 des BGB und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit untersagen das.
Klar ist es schwierig, besonders schwere Verbrechen vor Gericht entsprechend zu bestrafen; aber das ist im Grunde ein Problem des Strafgesetzbuches oder des Buches, in dem das Vergehen gelistet ist, und kein Problem der Rechtsstaatlichkeit an sich. Da der Mensch im Allgemeinen aber Rache für sehr wichtig erachtet, gibt es keinen großen Aufschrei, wenn jemand wie bin Laden (angeblich, eh es keine wasserdichten Beweise gibt, glaube ich das nicht) getötet wird.
Andererseits wird es da immer Schlupflöcher geben:
Angenommen, die USA dürften nicht gezielt Liquidationen durchführen, sondern z.B. bin Laden nur festnehmen, um ihm dann den Prozess zu machen. Dann heißt es hinterher einfach: Widerstand bei der Festnahme, das Leben der Einsatzkräfte war in Gefahr, darum Feuerwaffengebrauch erlaubt, versehentlich Zielperson erschossen.
Dieses Schlupfloch wird auch nie gestopft werden können, und darum wird es wohl auch immer so ablaufen können.
Dass es aber auch Festnahmen gibt, zeigen Milosevic und Konsorten. Diese Fälle zeigen auch, dass es -wie oben erwähnt- sehr schwer ist, ihnen den Prozess zu machen. Mehr als lebenslänglich (richtig lebenslänglich, nicht 30 Jahre o.Ä.) gibt es ohne Todesstrafe nicht, und lebenslänglich gibt es bereits bei Vergehen, die nicht so weit gehen wie Völkermord (was imo auch richtig ist). Das Problem dabei ist, dass das Strafmaß grundsätzlich nach oben begrenzt ist. Das ruft dann immer den Eindruck hervor, dass Völkermord "nur genauso schlimm" wie, sagen wir, ein Dreifachmord sei; und das wiederum ruft Unmut bei der Bevölkerung hervor.
Deshalb gibt es bei diesem Thema überhaupt erst zwei Meinungen.
Auch wenn ich persönlich der Auffassung bin, dass es die nicht geben sollte, sondern keine demokratische Regierung dieses Recht hat.