Neuer Staatsvertrag zwingt Vermieter zur Auskunft

Meister der Runen

Emergency Induction Port
Mitglied seit
14.03.2004
Beiträge
1.654
Bei mir stand grade der gute GEZ Mensch vor der Tür.
Ich habe weder Radio noch Fernseher. Auch schau ich kein Fernsehn über
Inet... Trotzdem darf ich jetzt wohl monatlich 18 Euro blechen, weil... ja warum
eigentlich? Ich hab ihm auch gesagt, dass ich das nicht habe, aber er meinte
mit Computer wäre "das ja möglich".
Geschlagen geb ich mich aber noch nicht.
 

Dolan

The man with the Devil Luck.
Mitglied seit
25.03.2007
Beiträge
3.463
Musst du wohl leider, denn seit 2007 wurden Rechner mit Internet hinzugenommen, was ich nicht ganz verstehe:

Internet-PCs
 

Doresh

Forenpuschel
Mitglied seit
04.02.2005
Beiträge
7.089
Bei mir stand grade der gute GEZ Mensch vor der Tür.
Ich habe weder Radio noch Fernseher. Auch schau ich kein Fernsehn über
Inet... Trotzdem darf ich jetzt wohl monatlich 18 Euro blechen, weil... ja warum
eigentlich? Ich hab ihm auch gesagt, dass ich das nicht habe, aber er meinte
mit Computer wäre "das ja möglich".
Geschlagen geb ich mich aber noch nicht.
Man muss der GEZ auch dann Geld geben, wenn man z.B. eine Hütten mitten am Gesäß der Welt hat und sowieso keinen Empfang hat. Wichtig ist für diese Typen nur, dass das Gerät etwas empfangen könnte.

Musst du wohl leider, denn seit 2007 wurden Rechner mit Internet hinzugenommen, was ich nicht ganz verstehe:

Internet-PCs
Die GEZ sucht immer nach neuen Einnahmequellen. Sogar Supermärkte sollen schon für ihre Kassenautomaten belangt worden sein :)
 

Meister der Runen

Emergency Induction Port
Mitglied seit
14.03.2004
Beiträge
1.654
Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei dem neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.
WTF am I reading?
Wie kann das legal sein?
Tatbestand?

Ich kann übrigens einfach Bafög beantragen und werde dann von Gebühren
befreit.
 

Doresh

Forenpuschel
Mitglied seit
04.02.2005
Beiträge
7.089
WTF am I reading?
Wie kann das legal sein?
Tatbestand?
Als Geldeintreiber des öffentlich-rechtlichen Fernsehens darf die GEZ das :D !

Ich kann übrigens einfach Bafög beantragen und werde dann von Gebühren
befreit.

Wer selbst bei Behinderten, Arbeitslosengeld-Empfängern und Soldaten in Afghanistan Geld eintreiben will, lässt sich doch von Bafög nicht abschrecken.
 

Appolyon

Manaheld
Mitglied seit
14.03.2009
Beiträge
1.290
Ich kann übrigens einfach Bafög beantragen und werde dann von Gebühren befreit.
Streich mal lieber das "einfach", denn die netten Damen und Herren vom Amt für Ausbildungsförderungen machen es einem auch nicht gerade leicht, an das ersehnte Geld und die damit verbundene GEZ-Befreiung zu kommen (zumal man, selbst wenn man dann BAföG bekommt, nicht nachträglich die Rundfunk-Gebühren zurückerstattet bekommt).
 
OP
OP
Vash

Vash

the Evil
Teammitglied
SDC-Team
Mitglied seit
10.06.2004
Beiträge
1.887
Einfach nicht rein lassen und man hat seine Ruhe. Und die sollen mir mal kommen, wenn ich in Afghanistan bin, dann halt ich denen die Knifte unters Kinn.
 

Redwolf

Folge der 8 bei den Palmen!
Mitglied seit
14.02.2002
Beiträge
2.817
Was ich noch empfehlen kann ist die Beantragung einer Übermittlungssperre bei der Gemeinde, das schirmt einen gegen Werbefutzis und Adresscrawler ab. Leider nicht gegen die GEZ. Da hilft nur Hartnäckigkeit nicht einzuknicken und die Fuzzis nicht in die Wohnung zu lassen. Außerdem wäre es gut, wenn die nicht wissen, wo das Auto steht.

Heutzutage ist es eh kaum möglich nicht GEZ-pflichtig zu sein, da fast jeder Fernseher, PC, Smartphone, Autoradio etc. besitzt. Das wissen natürlich auch die [STRIKE]ehemaligen Stasi-[/STRIKE] Mitarbeiter von der GEZ, selbst ohne Schulabschluss.

Ich bitte euch sich dem Duktus der GEZ unterzuordnen, sonst mahnen euch die Raubritter ab:
GEZ-Gebühren

gesetzliche Rundfunkgebühren​

GEZ für PC zahlen

gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte​

GEZ-frei

von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit​

GEZ-Gebührenpflicht

gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht​

GEZ-gebührenfrei

von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit​

GEZ-Rundfunkgebühr

gesetzliche Rundfunkgebühr​

PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte​

GEZ-Gebührenfahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

GEZ-Fahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

GEZ-Zwangsanmeldung

Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist​

GEZ-Anmeldung

gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte​

GEZ-Abmeldung

gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte​

GEZ-Anschreiben

Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird​

GEZ-Brief

Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird​

GEZ-Briefserien

mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird​

GEZ-Gebührenbescheid

Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr​

GEZ-Widerspruchsbescheid

Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr​

GEZ-Antwortbogen

dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV​

GEZ-Fälle

Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht​

GEZ-Verweigerer

offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint​

PC-Rundfunkgebühren

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte​

PC-Gebühr

gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte​

Privatfahnder

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

Gebührenjäger

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

Gebührenhäscher

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

Provisionsjäger

Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter​

Fangprämie

Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten​

Kopfprämie

Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten​

Jagdrevier des Gebührenfahnders

Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten​

Mitglied der Rundfunkgebührenzahler

Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht​
 
Zuletzt bearbeitet:

Biquinho

Fachteam "Spruch der Woche"
Mitglied seit
27.02.2009
Beiträge
1.378
Kurze Frage, ob ich das richtig verstehe:

Angenommen, ich habe einen PC, aber keinen Internetzugang, sprich auch wirklich gar nichts internetmäßig, wo ich registriert bin und absolut keine Chance ins Internet zu kommen. Ich muss aber trotzdem zahlen, weil ein PC ja ein "internetfähiges" Gerät ist. Und ich muss dementsprechen auch nicht erst dann zahlen, wenn ich Internet irgendwo beantrage, sondern schon zuvor. Stimmt das?

(ich selbst zahle eh schon für diese Vollidis, aber zum Verständnis möchte ich trotzdem wissen, ob das tatsächlich wahr ist)
 

Redwolf

Folge der 8 bei den Palmen!
Mitglied seit
14.02.2002
Beiträge
2.817
Ja, das stimmt wohl leider. Du must (wenn du noch nicht GEZ zahlst) nach dem Kauf eines internetfähigen Gerätes (auch wenn dieses nicht mit dem Internet verbunden ist), dies bei der GEZ melden. Lässt du dir damit Zeit, kann die GEZ, wenn Sie dir das nachweisen kann rückwirkend die Gebüren in Rechnung stellen.

Beantrage schon mal Kindergeld. Du hast zwar keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Biquinho

Fachteam "Spruch der Woche"
Mitglied seit
27.02.2009
Beiträge
1.378
Dann muss ich mich MdR anschließen: Wie kann so etwas legal sein?

Es würde ja noch halbwegs Sinn machen, wenn man das Internet nie benutzt, aber theoretisch Zugang darauf hätte, bzw. praktisch es nutzen könnte. Aber wenn man nicht einmal einen Zugang hat, aber trotzdem zahlen muss, kann etwas nicht stimmen. Mich wundert es schon, dass die GEZ damit so einfach durchkommt.
 

Redwolf

Folge der 8 bei den Palmen!
Mitglied seit
14.02.2002
Beiträge
2.817
Wir haben öffentlich Rechtlichen Rundfunk. Als es gerade Fernseher gab, stand man vor der Frage wie das Programm finanziert werden sollte. Man kam auf die Idee, dass jeder der einen Fernseher besaß Gebüren bezahlen sollte. Macht ja auch Sinn, damals gab es wenige Fernsehbesitzer. Es wurde einer privaten Einrichtung das Hoheitsrecht eingeräumt diese Fernsehzuschauer zu kontrollieren und Gebüren nachzufordern (damals noch die Post). Dann kam Radio hinzu und auch private Sender hinzu (die
mitsubvenzioniert wurden). Die GEZ-Gebüren standen auch dadurch in der Kritik. Und plötzlich war das Internet da. Internetradios, Podcasts, Videoportale. Da war die Angst groß, dass GEZ-Gebüren erstmals obsolet werden, weil sich viele Nutzer nur noch über Internetkanäle informieren. Die ÖRs waren aber findig und haben eigene Kanäle eingerichtet. Die GEZ sprach bei Rechnern mit Betriebssystem von "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" und Politiker gossen diese in neue Mediengesetzgebungen. Tada, geschaffen war die alternativlose Gebürenabgabe. Heute ist es gar nicht möglich kein potentielles Rundfunkempfangsgerät zu besitzen ohne medial zu verkümmern.

Was ist nun die Lösung?

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Aus meiner Sicht sollten Kontrollinstanzen wie GEZ abgeschafft werden. Statt dessen wird eine Gebür pro Haushalt erhoben (die wesentlich geringer ausfällt als die jetzigen GEZ-Gebüren). Die ÖRs werden etwas zurückbeschnitten und die privaten Subventionierungen gekappt. ÖRs müssen ihr Programm unter Gemeinfreiheit oder eine freie Lizenz stellen. Gleichzeitig müssen sie ein umfangreiches Archiv vorhalten und alte analoge Programmbeiträge öffentlich (im Internet) verfügbar machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OP
OP
Vash

Vash

the Evil
Teammitglied
SDC-Team
Mitglied seit
10.06.2004
Beiträge
1.887
Warum zahl ich eigentlich keine Mautgebühren? Ich fahr zwar nicht auf Mautpflichtigen Straßen, könnte dies doch aber theoretisch tun, weil ein Auto hab ich ja. Und dabei fällt mit ein, dass ich da sogar noch nachzahlen muss, weil auch als ich kein Auto hatte, hätte ich mir ja eins kaufen können und auf Mautstraßen fahren können. o_O AAHH!
 

Doresh

Forenpuschel
Mitglied seit
04.02.2005
Beiträge
7.089
Dann muss ich mich MdR anschließen: Wie kann so etwas legal sein?

Es würde ja noch halbwegs Sinn machen, wenn man das Internet nie benutzt, aber theoretisch Zugang darauf hätte, bzw. praktisch es nutzen könnte. Aber wenn man nicht einmal einen Zugang hat, aber trotzdem zahlen muss, kann etwas nicht stimmen. Mich wundert es schon, dass die GEZ damit so einfach durchkommt.
Meines Wissens muss man auch dann für einen Fernseher zahlen, wenn man sonst keinerlei Empfangsgerät hat. Irgendwie muss man ja die seichte Unterhaltung und Schlagerstars bezahlen ;)

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Aus meiner Sicht sollten Kontrollinstanzen wie GEZ abgeschafft werden. Statt dessen wird eine Gebür pro Haushalt erhoben (die wesentlich geringer ausfällt als die jetzigen GEZ-Gebüren). Die ÖRs werden etwas zurückbeschnitten und die privaten Subventionierungen gekappt. ÖRs müssen ihr Programm unter Gemeinfreiheit oder eine freie Lizenz stellen. Gleichzeitig müssen sie ein umfangreiches Archiv vorhalten und alte analoge Programmbeiträge öffentlich (im Internet) verfügbar machen.
Genau diese Gebühr wird doch eingeführt - nur wird sie genauso hoch sein wie bisher (sogar mit möglicher Erhöhung), und die GEZ wird weiterhin existieren, um Betriebe zu terrorisieren.
 

Scooty

Halbgott
Mitglied seit
11.08.2005
Beiträge
415
Und plötzlich war das Internet da. Internetradios, Podcasts, Videoportale. Da war die Angst groß, dass GEZ-Gebüren erstmals obsolet werden, weil sich viele Nutzer nur noch über Internetkanäle informieren. Die ÖRs waren aber findig und haben eigene Kanäle eingerichtet. Die GEZ sprach bei Rechnern mit Betriebssystem von "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" und Politiker gossen diese in neue Mediengesetzgebungen. Tada, geschaffen war die alternativlose Gebürenabgabe.
Und der nächste coup ist bereits in Arbeit. Da die ARD in der Tagesschau nicht müde wird, ständig auf ihr tolles Internetangebot zu verweisen (und die App nicht zu vergessen), kann man schon darauf warten, dass demnächst sämtliche "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" nicht mehr als Radio, sondern als Fernseher eingestuft werden (statt 5,76€ dann 17,98€).

Im Grunde ein geniales Konzept: zuerst krampfhaft und ungefragt irgendwas redundant ins Internet stellen und anschließend von jedem kassieren, der auch im Internet ist :nerv:


Heute ist es gar nicht möglich kein potentielles Rundfunkempfangsgerät zu besitzen ohne medial zu verkümmern.
Ich stelle mir dazu eine Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber vor, die ohne Verwendung von neuartigen Empfangsgeräten durchgeführt werden soll:
- Onlinebewerbung fällt natürlich sowieso flach
- Angabe einer Mailadresse oder Telefonnummer ist auch nicht möglich (da nicht vorhanden)
- das Anschreiben wird handschriftlich verfasst (da kein Computer)
- Kopien von Zeugnissen etc. werden im Umdruckverfahren erstellt (die meisten Kopierer haben inzwischen auch Fax-/LAN-Anschlüsse)
- der Versand erfolgt per Brieftaube (okay, analoge Postdienste sind noch nicht GEZ-pflichtig, obwohl man mit der Post auch eine Aufzeichnung der Tagesschau erhalten könnte..)
 
Oben