Sanel M. bekam 3 Jahre.Gerecht?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 22770
  • Erstellt am
OP
OP
G

Gelöschtes Mitglied 22770

Gast
40 Threads?In einem Forum in dem mehr Los is wären es 50 Ts gewesen.
 

Inquisitadore

Apes´Community
Mitglied seit
14.09.2003
Beiträge
1.749
nichts

naja ich kann mich noch erinnern wie ich dazwichen gegangen bin wie ein paar skins uf nen türkischen jungen los sind und was war das ergebniss ich hab nen anzeige wegen leichterkörper verletzung bekommen und die skins sind ohne was davon gekommen
 
OP
OP
G

Gelöschtes Mitglied 22770

Gast
Du meinst Beiträge, oder?

Und was hat diese Information mit dem Thema an sich zu tun?
Ne Arschtritte.
War ne Randbemerkung.
nichts

naja ich kann mich noch erinnern wie ich dazwichen gegangen bin wie ein paar skins uf nen türkischen jungen los sind und was war das ergebniss ich hab nen anzeige wegen leichterkörper verletzung bekommen und die skins sind ohne was davon gekommen
Hat dein Anwalt da nichts machen können weil der Dumm wahr?
Is schon Unrecht wenn solche *#+?):mad:&;:mad:@:mad: Ungestraft davon kommen.
Was ich mit Skins&Nazis machen würde dürfte ich wegen denn ForenRegeln sicher nicht Erzählen.
 

Inquisitadore

Apes´Community
Mitglied seit
14.09.2003
Beiträge
1.749
der richter meinte das ch mich nicht einmischen sollte da die sache mich nichs angehn würde (prob an der zene der richter ist selbst in der NS zene unterwegs)
 

Ashura

Amazone und Meridian Child
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
4.550
Rechtlich ist wohl da das Problem gewesen, das du(barmut) nicht eindeutig genug nachweisen konntest, das du versucht hast, Nothilfe nach § 32 StGB zu betreiben...

Auszug aus dem Recht dazu:

"§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."


Wichtig dabei wäre gewesen das du und der Türkische Junge wirklich nur das mildeste Mittel zum Selbstschutz hättet verwenden dürfen. Falls du dich da jedoch in eine schlägerei hast reinziehen lassen, wonach das mit "leichte Körperverletzung" aussieht, dann reicht schon ein blauer Fleck oder ne blutige Nase, damit das leider völlig zurecht durchgehen kann, wenn dir klar war, das du den Angreifer verletzt, indem du ihn z.b. schlägst.

Du würdest nur milder behandelt wenn es ein Fall von Notwehrüberschreitung nach § 33 STGB wäre, aber scheinbar hast du die grundlegenden Vorrausetzungen dafür nicht erfüllt und wurdest somit bedauerlicherweise zurecht wegen leichter Körperverletzung eine anzeige erhalten hast.

"§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

Sogesehen hast du noch Glück gehabt, denn das hätte noch übler ausgehen können, wenn du da wen schwerer verletzt hättest.

Auszug zur schweren Körperverletzung:

"§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."

Darum sollte man sich wirklich überlegen, ob man rechtlich verbotene Gewalt anwenden will, weil bei schlechter Rechtslage, wie du selbst erlebt hast, dies ziemlich zurückfeuern kann. sogesehen hättest du nur jemanden als "mildestes Mittel" verletzten dürfen, wenn sie den armen Jungen vor deinen Augen versucht hätten umzubringen/schwer zu verletzen.
Bei einem Handgemenge ohne Verletzungen bisher sehe ich aber leider auch kein anderes mögliches Urteil bei schlechter Rechtslage.


Falls ich unverständlich war, bitte dieses Video ansehen:


https://www.youtube.com/watch?v=m5lUt8I9hU0
 
Zuletzt bearbeitet:

Idris

Papa Bär
Mitglied seit
26.06.2009
Beiträge
2.220
@Barmut: Zu unserer "tollen" Gesetzgebung muss ich mich ja nicht weiter äußern. Wenn man in solchen Situationen bestraft wird, weil man das einzig Richtige tut, so wie Du, sagt doch eh schon alles. Du hättest es einer lokalen Zeitung melden müssen...
 

Ashura

Amazone und Meridian Child
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
4.550
@Barmut: Zu unserer "tollen" Gesetzgebung muss ich mich ja nicht weiter äußern. Wenn man in solchen Situationen bestraft wird, weil man das einzig Richtige tut, so wie Du, sagt doch eh schon alles. Du hättest es einer lokalen Zeitung melden müssen...
Öhm, was bringts, wenn er nicht zum mildesten Mittel greift? Dann würde er sich damit nur öffentlich bloßstellen, anstatt irgendetwas richtig zu rücken. Den Rat halte ich nicht für sinnvoll. Er hätte lieber direkt mal Widerspruch gegen die anzeige(noch vollstrecktes Urteil!!!) einreichen sollen und versuchen an mehr Details zum Tathergang zu kommen, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Eventuell Anwalt nehmen der mehr Ahnung von Recht hat als ich, die das grade im Studium behandelt. Zudem müsste der Junge als Zeuge aussagen, da es ja um ihn ging, falls es zu einem Strafrechtlichen Prozess kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Idris

Papa Bär
Mitglied seit
26.06.2009
Beiträge
2.220
Öhm, was bringts, wenn er nicht zum mildesten Mittel greift? Dann würde er sich damit nur öffentlich bloßstellen, anstatt irgendetwas richtig zu rücken. Den Rat halte ich nicht für sinnvoll. Er hätte lieber direkt mal Widerspruch gegen das Urteil einreichen sollen und versuchen an mehr Details zum Tathergang zu kommen, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Eventuell Anwalt nehmen der mehr Ahnung von Recht hat als ich, die das grade im Studium behandelt.
Das Problem an der Geschichte ist, dass man das "mildeste Mittel" unterschiedlich definieren kann. Es ist ja was anderes, wenn er in der Situation den Typen ein paar Watschen gibt, damit sie aufhören, oder ob er noch weiter auf sie eintritt, wenn sie schon bewusstlos am Boden liegen. Nur sieht es in der Praxis das Gericht oftmals so, dass erstgenanntes schon zu drastisch ist, wie Barmut seiner Schilderung nach am eigenen Leib erfuhr. Denn nach der Rechtsauffassung wäre es "angemessen", die Typen in etwa so anzusprechen: "Hey, ihr, hört sofort auf damit! Ihr gebt mir jetzt eure Personalausweise, und ich rufe die Polizei. Ihr wartet solange, bis sie da ist!"
 

Ashura

Amazone und Meridian Child
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
4.550
Denn nach der Rechtsauffassung wäre es "angemessen", die Typen in etwa so anzusprechen: "Hey, ihr, hört sofort auf damit! Ihr gebt mir jetzt eure Personalausweise, und ich rufe die Polizei. Ihr wartet solange, bis sie da ist!"
Nein. Angemessen wäre gewesen den Jungen aus der Gefahrenzone mitzunehmen und andere Leute um Hilfe zu bitten(ergo: mehr Zeugen des Vorfalls), und natürlich Polizei rufen.

Aber da ich keine genauen Infos über den Hergang habe, ist es schwer zu sagen was da "das mildeste Mittel" gewesen wäre. In jedem Fall aber keine Watschen oder Prügel, egal welcher Form, denn du sieht ja, was ihm das eingebracht hat.
 

Idris

Papa Bär
Mitglied seit
26.06.2009
Beiträge
2.220
Nein. Angemessen wäre gewesen den Jungen aus der Gefahrenzone mitzunehmen und andere Leute um Hilfe zu bitten(ergo: mehr Zeugen des Vorfalls), und natürlich Polizei rufen.

Aaber da ich keine genauen Infos über den Hergang habe, ist es schwer zu sagen was da "das mildeste Mittel" gewesen wäre. In jedem Fall aber keine Watschen oder Prügel, egal welcher Form.
Ja, aber sobald Du das tust, musst Du damit rechnen, selbst Schläge abzubekommen. Du kannst sie über Dich ergehen lassen oder Du kannst zurückschlagen, aber dennoch läuft es auf das Gleiche hinaus, wie wenn Du gleich reinrennst und zuschlägst. Klar, Du kannst sagen, Du hast nicht den ersten Schlag abgegeben, aber das ist letztendlich unbedeutend, denn selbst im Gesetz steht, dass Notwehr eine Handlung ist, "um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Schlägst Du in der Sache zuerst zu, führst Du rechtlich dennoch nicht den "ersten Schlag" aus, weil es eben diese Typen schon taten.
Und was die Hilfe der Leute betrifft, darauf kann man sich heute leider auch nicht mehr wirklich verlassen. Denn es kam schon oft vor, dass es die umstehende Menge einfach ignorierte und jeder seines Weges ging. Ich will nicht behaupten, dass es immer so ist, im Gegenteil, aber darauf vertrauen würde ich auch nicht.

Ok, beim 2. Punkt hast Du Recht, wir wissen nicht, wie es genau war. Aber sobald Leute in der Öffentlichkeit andere angreifen und attackieren, sollte schon gehandelt werden. Und ich denke, dass jeder die Lage (mehr oder weniger) entspr. einschätzen kann.
 

Ashura

Amazone und Meridian Child
Mitglied seit
19.09.2001
Beiträge
4.550
Ok, beim 2. Punkt hast Du Recht, wir wissen nicht, wie es genau war. Aber sobald Leute in der Öffentlichkeit andere angreifen und attackieren, sollte schon gehandelt werden. Und ich denke, dass jeder die Lage (mehr oder weniger) entspr. einschätzen kann.
Bei Punkt 1 widersprichst du dir selbst, daher gehe ich darauf jetzt nicht ein.

Zu 2, sprach Barmut irgendwo selbst im Forum von Psychischen Problemen, falls auf diese nicht eingegangen wurde, lag das an der undeutlichen Rechtslage, aber sowas kann dazu führen, das er dies eben nicht mehr kann oder evtl. je nach Schweregrad des Problems nie konnte.

Aber das is jetzt nur ne Hypothese da barmut in keinem der Punkte entsprechend eindeutig agumentiert hat bislang.
 
Oben