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Gelöschtes Mitglied 22770
Gast
40 Threads?In einem Forum in dem mehr Los is wären es 50 Ts gewesen.
Du meinst Beiträge, oder?40 Threads?In einem Forum in dem mehr Los is wären es 50 Ts gewesen.
Ne Arschtritte.Du meinst Beiträge, oder?
Und was hat diese Information mit dem Thema an sich zu tun?
Hat dein Anwalt da nichts machen können weil der Dumm wahr?nichts
naja ich kann mich noch erinnern wie ich dazwichen gegangen bin wie ein paar skins uf nen türkischen jungen los sind und was war das ergebniss ich hab nen anzeige wegen leichterkörper verletzung bekommen und die skins sind ohne was davon gekommen
Öhm, was bringts, wenn er nicht zum mildesten Mittel greift? Dann würde er sich damit nur öffentlich bloßstellen, anstatt irgendetwas richtig zu rücken. Den Rat halte ich nicht für sinnvoll. Er hätte lieber direkt mal Widerspruch gegen die anzeige(noch vollstrecktes Urteil!!!) einreichen sollen und versuchen an mehr Details zum Tathergang zu kommen, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.@Barmut: Zu unserer "tollen" Gesetzgebung muss ich mich ja nicht weiter äußern. Wenn man in solchen Situationen bestraft wird, weil man das einzig Richtige tut, so wie Du, sagt doch eh schon alles. Du hättest es einer lokalen Zeitung melden müssen...
Das Problem an der Geschichte ist, dass man das "mildeste Mittel" unterschiedlich definieren kann. Es ist ja was anderes, wenn er in der Situation den Typen ein paar Watschen gibt, damit sie aufhören, oder ob er noch weiter auf sie eintritt, wenn sie schon bewusstlos am Boden liegen. Nur sieht es in der Praxis das Gericht oftmals so, dass erstgenanntes schon zu drastisch ist, wie Barmut seiner Schilderung nach am eigenen Leib erfuhr. Denn nach der Rechtsauffassung wäre es "angemessen", die Typen in etwa so anzusprechen: "Hey, ihr, hört sofort auf damit! Ihr gebt mir jetzt eure Personalausweise, und ich rufe die Polizei. Ihr wartet solange, bis sie da ist!"Öhm, was bringts, wenn er nicht zum mildesten Mittel greift? Dann würde er sich damit nur öffentlich bloßstellen, anstatt irgendetwas richtig zu rücken. Den Rat halte ich nicht für sinnvoll. Er hätte lieber direkt mal Widerspruch gegen das Urteil einreichen sollen und versuchen an mehr Details zum Tathergang zu kommen, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Eventuell Anwalt nehmen der mehr Ahnung von Recht hat als ich, die das grade im Studium behandelt.
Nein. Angemessen wäre gewesen den Jungen aus der Gefahrenzone mitzunehmen und andere Leute um Hilfe zu bitten(ergo: mehr Zeugen des Vorfalls), und natürlich Polizei rufen.Denn nach der Rechtsauffassung wäre es "angemessen", die Typen in etwa so anzusprechen: "Hey, ihr, hört sofort auf damit! Ihr gebt mir jetzt eure Personalausweise, und ich rufe die Polizei. Ihr wartet solange, bis sie da ist!"
Ja, aber sobald Du das tust, musst Du damit rechnen, selbst Schläge abzubekommen. Du kannst sie über Dich ergehen lassen oder Du kannst zurückschlagen, aber dennoch läuft es auf das Gleiche hinaus, wie wenn Du gleich reinrennst und zuschlägst. Klar, Du kannst sagen, Du hast nicht den ersten Schlag abgegeben, aber das ist letztendlich unbedeutend, denn selbst im Gesetz steht, dass Notwehr eine Handlung ist, "um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Schlägst Du in der Sache zuerst zu, führst Du rechtlich dennoch nicht den "ersten Schlag" aus, weil es eben diese Typen schon taten.Nein. Angemessen wäre gewesen den Jungen aus der Gefahrenzone mitzunehmen und andere Leute um Hilfe zu bitten(ergo: mehr Zeugen des Vorfalls), und natürlich Polizei rufen.
Aaber da ich keine genauen Infos über den Hergang habe, ist es schwer zu sagen was da "das mildeste Mittel" gewesen wäre. In jedem Fall aber keine Watschen oder Prügel, egal welcher Form.
Bei Punkt 1 widersprichst du dir selbst, daher gehe ich darauf jetzt nicht ein.Ok, beim 2. Punkt hast Du Recht, wir wissen nicht, wie es genau war. Aber sobald Leute in der Öffentlichkeit andere angreifen und attackieren, sollte schon gehandelt werden. Und ich denke, dass jeder die Lage (mehr oder weniger) entspr. einschätzen kann.